Flexible Laufzeit
Die partiarischen Darlehen sind - oberhalb von der durch das Kleinanlegerschutzgesetz angeordneten Mindestlaufzeit von 24 Monaten - in ihrer Laufzeit grundsätzlich frei wählbar, so dass sowohl mittelfristige als auch sehr lange Laufzeiten zulässig sind. In der Praxis hat sich gezeigt, dass von den Unternehmen häufig - bereits vor dem Kleinanlegerschutzgesetz Darlehen mit Laufzeiten zwischen 2 bis 12 Jahren nachgefragt wurden.
Soll das partiarische Darlehen ohne Festzins vereinbart werden, sollte nur eine mittelfristige Laufzeit von maximal 8 bis 10 Jahren vereinbart werden. Hintergrund ist, dass die Nähe zwischen dem partiarischen Darlehen und der stillen Gesellschaft mangels des Festzinses stark wächst.